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Selbstquarantäne vor Weihnachten

Die Landesregierung eröffnet im Zeitraum vom 20. bis zum 22. Dezember 2021 als besondere Ausnahmeregelung die Möglichkeit, dass sich Schülerinnen und Schüler in eine selbstgewählte Quarantäne begeben, indem sie sich vom Präsenzunterricht beurlauben lassen. Alle wichtigen Details hierzu:


Diese Möglichkeit wird seitens des >>> Kultusministeriums ausdrücklich als Ausnahmeregelung verstanden. Sie stellt uns als Schule vor enorme organisatorische Herausforderungen. Bitte beachten Sie, dass der reguläre Unterricht und insbesondere die anstehenden Klassenarbeiten und Klausuren in diesen schwierigen Zeiten sehr wichtig sind.
Sollten Sie dennoch eine selbstgewählte Quarantäne für Ihr Kind wünschen, richten Sie bitte Ihren Beurlaubungswunsch bis Montag, 13. Dezember 2021 ausschließlich in schriftlicher Form über das Sekretariat direkt an die Schulleitung.
Für Ihr Verständnis danke ich Ihnen sehr.
Seien Sie herzlich gegrüßt von


Dr. Wolfgang Michalke-Leicht,
Schulleiter

 

 

(Bild: Mohamed_Hasan, auf Pixabay)